Finanzielle Unterstützung für Familien
Familie kostet Geld – und manchmal wird es finanziell eng. Gut zu wissen: Es gibt verschiedene staatliche Leistungen, die Familien entlasten können.
Welche Unterstützung für Sie infrage kommt, hängt unter anderem von Ihrem Einkommen, der Zahl und dem Alter Ihrer Kinder sowie Ihrer persönlichen Lebenssituation ab.
Auf dieser Seite finden Familien aus Neustadt bei Coburg einen schnellen Überblick über wichtige finanzielle Hilfen und die passenden Ansprechpartner.
👨👩👧 Kindergeld
Kindergeld erhalten Familien grundsätzlich für ihre Kinder. Es wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt und soll einen Teil der Kosten für Versorgung, Betreuung und Erziehung abdecken.
Wo beantragen?
Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Dort können Sie das Kindergeld auch online beantragen und Änderungen mitteilen.
Gut zu wissen: Kindergeld wird nach der Geburt nicht automatisch ausgezahlt – es muss beantragt werden.
💶 Kinderzuschlag – wenn das Einkommen knapp ist
Sie verdienen genug, um Ihren eigenen Lebensunterhalt zu bestreiten, aber für die ganze Familie reicht das Einkommen nur knapp?
Dann kann zusätzlich zum Kindergeld der Kinderzuschlag (KiZ) infrage kommen.
Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt unter anderem vom Einkommen, den Wohnkosten und der Größe Ihrer Familie ab.
Wo beantragen?
Bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit.
💡 Tipp: Mit dem „KiZ-Lotsen“ der Familienkasse können Sie online vorab prüfen, ob ein Anspruch für Ihre Familie möglich sein könnte.
🏠 Wohngeld
Miete und Nebenkosten machen einen großen Teil des Familienbudgets aus. Mit dem Wohngeld unterstützt der Staat Haushalte mit geringerem Einkommen bei ihren Wohnkosten.
Ob ein Anspruch besteht, hängt unter anderem ab von:
• der Anzahl der Personen im Haushalt
• dem Einkommen
• der Höhe der Wohnkosten
Auch berufstätige Familien können Anspruch auf Wohngeld haben. Eine Prüfung kann sich daher lohnen.
👶 Elterngeld
Nach der Geburt eines Kindes möchten oder können viele Eltern vorübergehend weniger arbeiten. Das Elterngeld soll einen Teil des dadurch wegfallenden Einkommens ausgleichen.
Neben dem Basiselterngeld gibt es unter anderem ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.
Für Familien in Bayern zuständig:
Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS)
Dort finden Sie Informationen zum Anspruch, zur Höhe des Elterngeldes und zur Antragstellung.
🧑🧒 Unterhaltsvorschuss
Sie erziehen Ihr Kind allein und der andere Elternteil zahlt keinen, zu wenig oder nicht regelmäßig Unterhalt?
Dann kann Ihr Kind möglicherweise Unterhaltsvorschuss erhalten.
Ansprechpartner für Neustadt
Landratsamt Coburg – Amt für Jugend und Familie
Lauterer Straße 60
96450 Coburg
☎ Familienname A–U: 09561 514-2213
☎ Familienname V–Z: 09561 514-2216
✉ Unterhaltsvorschuss@landkreis-coburg.de
Eine vorherige Terminvereinbarung ist empfehlenswert.
🎒 Bildung und Teilhabe – damit Kinder mitmachen können
Klassenfahrt, gemeinsames Mittagessen, Schulbedarf oder Freizeitaktivitäten können das Familienbudget zusätzlich belasten.
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringerem Einkommen können deshalb Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.
Unterstützung ist unter anderem möglich für:
🍽️ gemeinschaftliches Mittagessen in Schule oder Kita
🚌 Ausflüge und Klassenfahrten
📚 notwendige Lernförderung
🎒 persönlichen Schulbedarf
⚽ soziale und kulturelle Teilhabe
Ein Anspruch kann beispielsweise bestehen, wenn Ihre Familie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält.
Je nach bezogener Leistung sind das Landratsamt Coburg oder das Jobcenter die richtigen Ansprechpartner.
🧸 Unterstützung bei Krippe, Kindergarten und Hort
Auch die Betreuung von Kindern kostet Geld. Familien mit geringerem Einkommen können deshalb prüfen lassen, ob Elternbeiträge bzw. Betreuungskosten ganz oder teilweise übernommen werden können.
Für die Übernahme von Kinderbetreuungskosten ist grundsätzlich das Amt für Jugend und Familie des Landkreises Coburg zuständig.
Bei Fragen zu den städtischen Kindertageseinrichtungen hilft auch die Kindergartenverwaltung der Stadt Neustadt weiter.
Kindergartenverwaltung Neustadt
📍 Rathaus
Georg-Langbein-Straße 1
96465 Neustadt bei Coburg
☎ 09568 81-113
✉ barbara.weller@neustadt-bei-coburg.de
💡 Wichtig: Eine mögliche Kostenübernahme muss beantragt werden. Warten Sie bei finanziellen Schwierigkeiten deshalb nicht unnötig lange.
🟢 SIE WISSEN NICHT, WO SIE ANFANGEN SOLLEN?
Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld, Jugendamt, Familienkasse …
Bei den vielen Leistungen, Anträgen und unterschiedlichen Zuständigkeiten kann man schnell den Überblick verlieren.
Sie müssen nicht selbst herausfinden, welche Stelle die richtige ist.
Wenn Sie unsicher sind, welche Unterstützung für Ihre Familie infrage kommt oder an wen Sie sich wenden sollen, können Sie sich zunächst an das Familienzentrum in Neustadt wenden.
Dort erhalten Familien Informationen und Unterstützung. Außerdem finden im Familienzentrum Beratungsangebote verschiedener Fachstellen statt.
🤝 Familienzentrum am Schützenplatz
📍 Schützenplatz 1
96465 Neustadt bei Coburg
☎ 09568 8918870
✉ familienzentrum@neustadt-bei-coburg.de
Fragen Sie lieber einmal mehr nach. Es gibt Unterstützung – und häufig mehr Möglichkeiten, als man zunächst denkt.
🔎 Welche Unterstützung könnte zu meiner Situation passen?
👨👩👧 Wir haben Kinder.
→ Kindergeld
💶 Wir arbeiten, aber das Geld reicht für die ganze Familie kaum.
→ Kinderzuschlag und Wohngeld prüfen
👶 Wir erwarten ein Kind oder haben gerade ein Baby bekommen.
→ Elterngeld
🧑🧒 Ich erziehe mein Kind allein und bekomme keinen regelmäßigen Unterhalt.
→ Unterhaltsvorschuss
🎒 Klassenfahrt, Mittagessen, Lernförderung oder Freizeitangebote sind finanziell schwierig.
→ Bildung und Teilhabe
🧸 Krippe, Kindergarten oder Hort sind für uns finanziell eine große Belastung.
→ Übernahme der Kinderbetreuungskosten prüfen
❓ Ich weiß überhaupt nicht, was uns zustehen könnte.
→ Familienzentrum Neustadt als erste Anlaufstelle
💡 Gut zu wissen
Viele finanzielle Hilfen richten sich nicht nur an Familien ohne eigenes Einkommen.
Auch wenn ein oder beide Elternteile arbeiten, können beispielsweise Kinderzuschlag oder Wohngeld infrage kommen.
Außerdem hängen verschiedene Leistungen miteinander zusammen. Wer beispielsweise Wohngeld oder Kinderzuschlag erhält, sollte auch prüfen, ob Leistungen für Bildung und Teilhabe möglich sind.
Deshalb gilt: Prüfen lohnt sich.
Stellen Sie Anträge außerdem möglichst frühzeitig. Manche Leistungen werden erst ab dem Zeitpunkt der Antragstellung oder nur begrenzt rückwirkend gewährt.
Noch Fragen?
Sie haben eine Frage, finden den richtigen Ansprechpartner nicht oder kennen ein Angebot, das auf dieser Seite fehlt?
Dann melden Sie sich gerne bei mir.
Als ehrenamtlicher Familien- und Jugendbeauftragter möchte ich dazu beitragen, dass Familien in Neustadt die richtigen Informationen und Ansprechpartner möglichst unkompliziert finden.
Hinweis
Diese Übersicht dient der ersten Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung. Ob ein Anspruch besteht und in welcher Höhe eine Leistung gewährt wird, entscheidet die jeweils zuständige Stelle.
Voraussetzungen, Einkommensgrenzen, Zuständigkeiten und Leistungshöhen können sich ändern. Informieren Sie sich daher bei der jeweiligen offiziellen Stelle über den aktuellen Stand.